AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Deutscher Verlag für Gesundheitsinformation GmbH (nachstehend Auftragnehmerin) (Stand Juni 2016)

1. Ausschließliche Geltung dieser AGB für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Auftragnehmerin erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten ohne erneute ausdrückliche schriftliche Vereinbarung für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin. Diese Bedingungen gelten im Zeitpunkt der Auftragserteilung als angenommen und einbezogen, spätestens jedoch im Zeitpunkt der Entgegennahme der Leistungen. Die Auftragnehmerin stellt dem Kunden diese AGB in zumutbarer Weise in Schriftform zur Verfügung und weist diesen ausdrücklich auf deren Inhalt und Einbeziehung hin. Mit Übersendung des unterzeichneten Buchungsformulars an die Auftragnehmerin erklärt der Kunde, auf die Geltung und Einbeziehung dieser AGB schriftlich hingewiesen worden zu sein, vor Unterzeichnung von deren Inhalt Kenntnis genommen zu haben und stimmt deren Einbeziehung in das Vertragsverhältnis ausdrücklich zu.
Einer etwaigen Gegenbestätigung des Kunden oder einem Hinweis auf die Einbeziehung seiner eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen ähnlichen Bedingungen sowie einer auch stillschweigenden Einbeziehung dieser im Rahmen des Vertragsverhältnisses wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Auftragnehmerin dies demAuftraggeber schriftlich bestätigt hat. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, diese AGB über die Homepages der Auftragnehmerin (u.a. www.leading-medicineguide. com oder www.medfuehrer.de) einzusehen.

2. Vertragsgegenstand
Die Auftragnehmerin stellt dem Auftraggeber die in der Buchung bestätigte Darstellung zur Präsentation in dem entsprechenden Fachportal / Medium oder den vereinbarten Marketing- / Internet- / Dienstleistungsmaßnahmen unter den im Auftragsformular und diesen AGB genannten Bedingungen zur Verfügung. Der Auftraggeber ist nur für die Dauer der Vertragslaufzeit berechtigt, zur Verfügung gestelltes Werbematerial (Zertifikate bzw. Urkunden) zu eigenen Werbezwecken zu nutzen. Eine Verlinkung zur Homepage und anderen Seiten ist nicht automatischer Bestandteil des Vertrages bzw. der Kooperation und muss separat schriftlich vereinbart werden. Entsprechend seinem der Auftragnehmerin erteilten Auftrag erhält der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit mindestens eine schriftliche Bestätigung nach Onlinestellung seiner Präsentation.

3. Auftragsbestätigung, Schriftformerfordernis
Nach Zugang eines schriftlichen oder digitalen Auftrags bei der Auftragnehmerin erhält der Auftraggeber in der Regel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Wochen eine schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin. Soweit eine solche Auftragsbestätigung dem Auftraggeber innerhalb dieses Zeitraumes nicht zugeht, gilt der Auftrag in der Regel als von der Auftragnehmerin abgelehnt. Die Auftragnehmerin ist insbesondere berechtigt, die Ausführung eines Auftrages abzulehnen, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung aus einem Vorauftrag in gesetzlichem Verzug befindet oder wenn der Auftraggeber entsprechende Auftragskriterien der Auftragsnehmerin nicht erfüllt. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrerWirksamkeit stets einer Bestätigung in Schriftform, bzw. Email.

4. Laufzeit
a) endoprosthetics.guide, venereology.guide, spine.guide, hernia.guide, cardio.guide, oncology.guide, oculus.guide, phlebology.guide, allergy.guide, neurology.guide, gynecology.guide, urology.guide, visceralsurgery.guide, pneumology.guide, gastroenterology.guide, mental-health.guide
Das Vertragsverhältnis mit einer Vertragslaufzeit (diese kann 1 oder mehrere Jahre betragen) (Präsentation im Internet und / oder Projektinformation des jeweiligen Erscheinungsjahres) kommt mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Das Vertragsverhältnis endet automatisch nach Ablauf der obigen Vertragslaufzeit.

b) Leading-Medicine-Guide
Das Vertragsverhältnis mit einer Vertragslaufzeit (diese kann 1 oder mehrere Jahre betragen) (Präsentation im Internet und / oder Projektinformation des jeweiligen Erscheinungsjahres) kommt mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Das Vertragsverhältnis endet automatisch nach Ablauf der obigen Vertragslaufzeit. Im Falle der dem Kunden durch die Auftragnehmerin schriftlich mitgeteilten, vollständigen Einstellung des Produkts „LM-D-A-CH“ durch die Auftragnehmerin sind beide Seiten zu einer Kündigung des Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt (i d R. zum Ablauf der jeweiligen LM-D-A-CH-Jahrgangsveröffentlichung) berechtigt.

4.1 Laufzeit, Automatische Vertragsverlängerung
a) medführer
Das Vertragsverhältnis mit der in der Buchung festgelegten Laufzeit von einem, zwei oder drei Jahren oder einer automatischen Vertragsverlängerung um weitere zwölf Monate kommt mit wirksamer Auftragsbestätigung durch die Auftragnehmerin zustande. Die gebuchte Laufzeit beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung festgelegten Datum, spätestens aber vier Wochen nach Zusendung der Datenerfassung. Eine automatische Vertragsverlängerung beinhaltet, dass der Vertrag drei Monate vor Ablauf der zwölfmonatigen Laufzeit gekündigt werden muss, andernfalls verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um weitere zwölf Monate (Internet). Das Vertragsverhältnis ist für beide Vertragspartner erstmalig zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündbar.

5. Vertragsrücktritt
Die Auftragnehmerin kann von ihren Verpflichtungen hinsichtlich der elektronischen Medien zurücktreten, wenn sie insbesondere aus technischen Gründen nicht (mehr) in der Lage ist, das Projekt durch- bzw. weiterzuführen. Tritt die Auftragnehmerin zurück, werden demAuftragnehmer die bereits zugunsten der Auftraggeberin im Voraus entrichteten Entgelte anteilig (abzüglich des anteiligen Entgeltes für bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen) bzw. vollständig (keine Durchführung/ keine erbrachte Leistung) zurückerstattet. Erfolgt seitens des Kunden mit Zustimmung der Auftragnehmerin ein Rücktritt von dem wirksam geschlossenen Vertrag, ist die Auftragnehmerin berechtigt, 70% der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz zu verlangen. Ein Rücktritt nach einer Druckfreigabe fürs Internet ist ausgeschlossen. Wenn ein Kunde nach einer Rechnungsstellung innerhalb von 2 Monaten nicht zahlt, so kann die Auftragnehmerin den Vertrag kündigen. Es werden jedoch weiterhin 70% der Summe als Unkostenpauschale in Rechnung gestellt. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, von der bestätigten Bestellung jederzeit zurückzutreten, wenn deren Inhalt oder Ausgestaltung in wesentlicher Art und Weise gegen die für Internetpräsentationen geltenden Regelungen verstoßen.

6. Freibleibendes Angebot
Die dem Kunden offerierten Leistungen und Angebote der Auftraggeberin sind freibleibend und unverbindlich. Die Angestellten, freien Mitarbeiter und sonstigen im Organisationsbereich der Auftraggeberin tätigen Personen sind nicht ermächtigt, mündliche Nebenabreden, Zusagen oder mündliche Garantien jeglicher Art mit dem Kunden zu treffen sowie diesem Produkt- oder Leistungseigenschaften zuzusichern, welche über den Inhalt des offerierten Angebots oder des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Diesbezügliche, etwaig mündlich getroffene Aussagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftraggeberin.

7. Erscheinungsdatum, Geltungsdauer bei Onlinepräsentationen
Für das Erscheinen wird durch die Auftraggeberin ein variabel definiertes und unverbindliches Erscheinungsdatum fixiert und dem Kunden vorab mitgeteilt. Das Erscheinungsdatum sowie die Durch-/Ausführung der Leistung durch die Auftragnehmerin kann sich – auch bei einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin – gegebenenfalls um bis zu 6 Monate verzögern. Der Kunde kann bei Eintreten eines solchen Falles oder einer erheblichen Verzögerung der Leistung, deren Gründe jeweils außerhalb des Einflussbereichs der Auftragnehmerin liegen, keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber der Auftragnehmerin geltend machen.

8. Erstellung einer Präsentation durch die Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin erstellt für den Auftraggeber auf Wunsch eine ansprechende und zur Veröffentlichung geeignete, kostenpflichtige Präsentation nach dessen Vorgaben.Bestandteil einer Präsentation ist unter anderem auch das Online Terminbuchungsmodul, sowie eine vom Verlag bereitgestellte 01805 Kontakt-Telefonnummer. Sofern der Auftraggeber der Auftragnehmerin als Voraussetzung für die von dieser zu erbringenden Leistungen grafische Arbeiten oder Daten zur Verfügung stellt, müssen diese digitalisiert und in einem einwandfrei zu bearbeitenden Zustand und Format sein. Eine Prüfungspflicht der Auftragnehmerin hinsichtlich dieser übersandten Werke besteht nicht. Sofern der Auftraggeber eine eigene für die Veröffentlichung geeignete Präsentation erstellt und diese der Auftragnehmerin übersandt hat, behält sich diese vor, nach Rücksprache mit demAuftraggeber eine Neuerstellung, Anpassung oder Verbesserung der übermittelten Präsentation nach Vorgabe auf Kosten des Auftraggebers je nach notwendigem Aufwand vorzunehmen. Dem Auftraggeber zumutbare, geringfügige Änderungen im Umfang und der Gestaltung der Medien (Internet) bleiben vorbehalten.

9. Fiktive Genehmigung zur Onlinestellung nach Fristablauf
Der Auftraggeber erhält einen Korrekturabzug seiner vereinbarten Eintragung vor Onlinestellung durch die Zusendung des individuellen Links im Internet. Vorab wird die Auftraggeberin im Internet automatisch auf ein zunächst erweitertes Paket gestellt (spätestens 3 Wochen nach Auftragseingang). Erfolgt bei dem zugesendeten Link innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch bzw. eine Korrekturanfrage bei der Auftragnehmerin, so gilt eine Genehmigung zur Onlinedarstellung stillschweigend als erteilt. Die Auftragnehmerin hat hinsichtlich des Zugangs von Korrekturabzügen lediglich das Verbringen dieser auf der ordnungsgemäßen Übersendung mittels E-Mail zu beweisen, nicht dagegen einen tatsächlichen Zugang bei dem Auftraggeber selbst. Zugunsten des Auftraggebers sind maximal 3 Korrekturschleifen berücksichtigt und vorgesehen. Alle darüber hinausgehenden Korrekturschleifen werden vom Auftraggeber je nach Aufwand, mindestens jedoch mit einem Stundensatz in Höhe von Euro 85,00 netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, gesondert vergütet. Liefert der Auftraggeber, trotz mehrfaches anmahnen der Auftragsnehmerin, keine Daten, so ist ebenfalls der in Rechnung gestellte Gesamtbetrag zur Zahlung in voller Höhe fällig.

10. Übertragung von Rechten, Urheberrecht
Der Auftraggeber überträgt der Auftragnehmerin vollumfänglich das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Antworten / Präsentationen / Anzeigen / Einträge (mit Kraft der Einreichung) auf den von der Auftragnehmerin entwickelten Datenerfassungsbogen in jeglicher Form und in jeglichem Umfang. Alle von der Auftragnehmerin selbst gefertigten Zeichnungen bzw. entworfenen Werke sowie alle sonstigen von dieser oder in Auftrag gefertigten Unterlagen sind deren urheberrechtlich geschütztes Eigentum und unterliegen insoweit auch ihrem alleinigen Verwertungsrecht.
Eine Zugänglichmachung dieser Werke an Dritte durch den Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet. Der Auftraggeber sichert der Auftragnehmerin schriftlich zu, dass die der Auftragnehmerin von ihm übergebenen Unterlagen bzw. Werke (z.B. Fotos, Prospektmaterial etc.) sowie solche Unterlagen bzw. Werke, auf welche er der Öffentlichkeit durch einen Link auf seine Homepage den Zugriff ermöglicht, frei von Rechten Dritter, insbesondere auch fremden Urheberrechten, sind. Für den Inhalt der Präsentation ist der Auftraggeber verantwortlich.

11. Mängel im Rahmen der Veröffentlichung
Die Auftragnehmerin ist jederzeit um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Ist gleichwohl die im Auftrag gegebene Eintragung durch die Auftragnehmerin ganz oder teilweise nicht aufgenommen oder inhaltlich zu einem erheblichen Nachteil des Auftraggebers verändert worden, muss durch den Auftraggeber eine etwaige Mängelrüge unverzüglich nach Empfang bzw. Zugang seitens der Auftraggeberin, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen, erhoben und der Auftragnehmerin angezeigt werden, wenn diese als beachtlich gelten soll.

12. Veröffentlichung in anderen Medien und Verzeichnissen
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine übermittelten Auftragsdaten (Einträge, Anzeigen, Bilder etc.) oder von der Auftragnehmerin gefertigte bzw. entworfene Werke innerhalb der Vertragslaufzeit auch in anderen Medien, namentlich bei Kooperationspartnern der Auftraggeberin, veröffentlicht werden. Der Auftraggeber kann sich jederzeit über die Homepage der Auftragnehmerin eine Übersicht über die Kooperationspartner der Auftragnehmerin verschaffen, welche jederzeit wechseln können. Die Erscheinung bei den Kooperationspartnern ist kein vertraglicher Bestandteil. Der Auftraggeber ist uneingeschränkt damit einverstanden, dass seine oben bezeichnete Eintragung in elektronische Verzeichnisse aufgenommen und für Informationszwecke genutzt und dabei ggf. im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass seine Eintragungen bzw. deren Inhalt in einem elektronischen Verzeichnis und weiteren Informationsdiensten der Auftragnehmerin ungeachtet eines eventuellenWiderspruches gegen die Veröffentlichung des kostenlosen Datensatzes in elektronischen Verzeichnissen (u.a. §§ 104 f. TKG) veröffentlicht werden.

13. Verantwortlichkeit für die Eintragung, Ansprüche Dritter, Freistellung
Der Auftraggeber trägt die ausschließliche Verantwortung für alle der Auftragnehmerin übermittelten Angaben, Daten und Werke, insbesondere für deren tatsächliche und inhaltliche Richtigkeit. Der Auftraggeber erklärt, dass alle übermittelten Angaben, Daten und Werke frei von Rechten Dritter sind. Eine eventuelle Haftung durch die Geltendmachung von fremden Rechten Dritter (insb. Rechteinhaber) gegenüber der Auftragnehmerin trägt ausschließlich der Auftraggeber. Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte, insbesondere aufgrund einer Verletzung von Wettbewerbs- oder urheberrechtlicher Vorschriften, stellt der Auftraggeber die Auftragnehmerin von einer Haftung frei. Die Eintragung oder Anzeige darf sich nur auf den Verantwortungsbereich des Auftraggebers selbst beziehen.

14. Keine Gewähr für Platzierung, Mitbewerberausschluss
Für die Aufnahme von Einträgen an bestimmten oder vorrangigen Plätzen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, die Auftraggeberin hat dies dem Kunden schriftlich bestätigt. Eine alleinige Ausschließlichkeitsstellung des Kunden bzw. ein Mitbewerberausschluss kann dem Kunden im Interesse einer gleichmäßigen und gleichberechtigten Behandlung nicht gewährt werden.

15. Haftungsbeschränkung, Verjährung
Macht der Kunde bei einer von der Auftragnehmerin erstellten Präsentation berechtigte Mängelansprüche gegenüber dieser schriftlich geltend, kann der Kunde eine zweimalige Nachbesserung verlangen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, haftet die Auftragnehmerin bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Eine Haftung für das Fehlen von Garantien bzw. zugesicherten Eigenschaften sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Die Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn der Auftragnehmerin ein grobes Verschulden (z.B. arglistiges Verhalten) zurechnen- und vorwerfbar ist sowie im Falle von der Auftragnehmerin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers (§ 199 Abs. 2 BGB). Ein Mitverschulden des Auftraggebers, z.B. unzureichende Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Organisationsfehler oder eine unzureichende Datensicherung sind der Auftragnehmerin nicht zurechenbar. Die Auftragnehmerin haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber alle üblichen, angemessenen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Datensicherungsvorkehrungen getroffen und dieser sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert bzw. wiederhergestellt werden kann. Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von allen Nachteilen frei, die diese durch Dritte wegen schädigender Handlungen aus dem Organisationsbereich des Auftraggebers, gleichgültig ob vorsätzlich oder fahrlässig, entstehen können. Der Auftraggeber ist der Auftragnehmerin für den Fall, dass diese aufgrund einer solchen Handlung (von Dritten) in Anspruch genommen werden sollte und Ersatz jeglicher Art leisten muss, im Innenverhältnis zum Schadensersatz in voller ausgleichsfähiger Höhe verpflichtet. Die Auftragnehmerin gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik entsprechende elektronische Wiedergabe der Anzeige. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Eine Haftung für unwesentliche Fehler wird ausgeschlossen. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere vor, wenn er

  • durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellung und/oder Hardware z.B. (Browser), oder
  • durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, oder
  • durch Rechnerausfall aufgrund von Systemversagens, oder
  • durch unvollständige und /oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxies (Zwischenspeicher), oder
  • durch einen Ausfall des Ad-Servers hervorgerufen

wird.

Die Auftragnehmerin haftet lediglich in dem Fall, sofern er es zu vertreten hat, dass die Onlinepräsenz des Auftraggebers länger als 5% des gebuchten Gesamtzeitraumes ausfällt. Die Haftung wird darauf beschränkt, die Onlinepräsenz des Auftraggebers um den durch den Ausfall angefallenen Zeitraum in Tagen nach Ablauf des Vertrages kostenlos zu verlängern oder eine angemessene zumutbare und vergleichbare Online-Ersatzwerbung für diesen zu ermöglichen. Eine weitergehende Haftung wird ausgeschlossen.

16. Rückgabe von Unterlagen, Vorlagen
Die der Auftragnehmerin vom Auftraggeber gelieferten Unterlagen werden nur auf besondere und ausdrückliche Weisung an den Auftraggeber auf dessen Kosten zurückgesandt. Eine Aufbewahrungspflicht der Auftragnehmerin endet spätestens drei Monate nach Onlinestellung der jeweiligen Präsentation, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine andere Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen worden ist.

17. Fälligkeit der Vergütung
Die vereinbarten Rechnungsbeträge (Preise) werden mit Zugang der Rechnung nach der Onlinepräsenz fällig, sofern zwischen den Parteien keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Sofern der Auftraggeber eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wird der Rechnungsbetrag von der Auftragnehmerin frühestens fünf Werktage nach Zugang der Rechnung im Lastschriftverfahren vom angegebenen Konto des Auftraggebers eingezogen. Sofern der Auftraggeber keine Einzugsermächtigung erteilt hat, muss der Rechnungsbetrag gemäß den auf der Rechnung genannten Zahlungsbedingungen auf dem angegebenen Konto der Auftragnehmerin gutgeschrieben sein.

18. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preise
Beabsichtigt die Auftragnehmerin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Leistungsbeschreibung oder die Preise zu ändern, wird diese dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot auf Vertragsänderung unterbreiten. Sofern der Auftraggeber diesem Angebot nicht oder nicht form- und fristgemäß widerspricht, gilt das Angebot als angenommen. In diesem Fall tritt die Vertragsänderung einen Monat nach Zugang des Angebots in Kraft. Widerspricht der Kunde hingegen form- und fristgerecht dem Angebot, so gilt der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen ohne Änderung fort. Der Widerspruch des Auftraggebers ist nur dann form und fristgemäß, wenn der Widerspruch schriftlich erfolgt und innerhalb eines Monats nach Zugang des Angebots bei der Auftragnehmerin eingeht. Diese wird auf die Anforderungen an den Widerspruch und die unten genannten Rechtsfolgen ausdrücklich in dem Angebot hinweisen. Hat der Auftraggeber form- und fristgerecht widersprochen und teilt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber daraufhin schriftlich mit, dass eine Fortsetzung des Vertrages ohne die Vertragsänderung für die Auftragnehmerin aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein wird, kann der Auftraggeber den Vertrag innerhalb eines Monats ab Zugang dieser Mitteilung kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern der Auftraggeber nicht oder nicht form- und fristgemäß kündigt oder nicht ausdrücklich schriftlich innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung erklärt, dass er die Erfüllung des ungeänderten Vertrages verlange, gilt dies als dauerhafter Verzicht des Auftraggebers auf diejenige Leistung, deren Erbringung für die Auftragnehmerin laut der Mitteilung unzumutbar ist. In diesem Fall ist diese berechtigt, den Auftrag so durchzuführen, als ob die Vertragsänderung in Kraft getreten wäre. Sofern die Kündigung des Auftraggebers form- und fristgemäß erfolgt, wird hierdurch der Vertrag zum Ablauf des Monats, in dem die Kündigung bei der Auftragnehmerin eingeht, beendet. Diese wird auf die Anforderungen an die Kündigung und die obige Erklärung sowie auf die Rechtsfolgen ausdrücklich in der Mitteilung hinweisen. Bei einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes und bei nachgewiesener Änderung der Lohnkosten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.

19. Hinweis zur Datenspeicherung nach dem BDSG
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Auftragnehmerin als nicht-öffentliche Stelle nach den §§ 1 Abs. 2 Nr. 3, 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1, 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 2 BDSG personenbezogene Daten des Auftraggebers für eigene Geschäftszwecke, namentlich beschränkt auf alle für die jeweilige Vertragserfüllung erforderlichen Daten, speichert, erhebt, verarbeitet und nutzt. Sowohl personenbezogene als auch freiwillig angegebene weitere Daten werden unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen in Dateien und / oder Datenbanken zur Vertragserfüllung (Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung, Abrechnung von Entgelten, Zahlungsverhalten des Kunden) verarbeitet. Der Auftraggeber willigt in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich ein. Eine Übermittlung der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht, es sei denn, der Auftraggeber hat dem ausdrücklich zugestimmt oder die Auftragnehmerin ist auf Grund gesetzlicher Bestimmungen hierzu verpflichtet bzw. dies ist auf Grund einer gesetzlichen Bestimmung ausdrücklich zulässig. Die Verwendung für (auch telefonische)Werbezwecke etc. unterbleibt, wenn der Auftraggeber seine Einwilligung ganz oder teilweise widerruft. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich oder elektronisch, z.B. per E-Mail, gegenüber der Auftragnehmerin möglich, der Widerruf kann auch nur hinsichtlich des einzelnen Vertrages oder des Weges, auf dem der Auftraggeber angesprochen werden will, erfolgen. Die Adresse für den Widerruf kann der Auftraggeber den Vertragsunterlagen entnehmen oder im Internet abrufen. Der Auftraggeber willigt ein, dass die Auftragnehmerin, die Firma Deutscher Verlag für Gesundheitsinformation GmbH, Belfortstraße 2, 69115 Heidelberg, Daten über den Beginn und die Beendigung dieses Vertragsverhältnisses übermittelt und Auskünfte über den Auftraggeber von der SCHUFA erhält. Unabhängig davon wird die Auftragnehmerin der SCHUFA gegebenenfalls Daten aufgrund nicht vertragsgemäßen Verhaltens übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies nach Abwägung aller betroffenen Interessen zulässig ist.
Die Adresse der SCHUFA lautet: SCHUFA HOLDING AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden.

20. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Auftragnehmerin (Heidelberg). Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin.

21. Rechtswahl
Es gilt, auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Un-Übereinkommens betreffend Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (CISG).

22. Salvatorische Klausel, Teilunwirksamkeit
Ist eine Regelung ganz oder teilweise unwirksam oder tatsächlich nicht durchführbar, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch eine dem wirtschaftlichen und tatsächlichen Interesse der Vertragsparteien möglichst nahe kommenden, rechtlich zulässigen und durchführbaren Bestimmung bzw. Regelung zu ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle einer wesentlichen Vertragslücke.